29.03.2016 - Tags:

08/2014 - Microsoft muss Zugriff auf Nutzerdaten in Europa gewähren

Laut Richterin Loretta Preska vom Bundesgericht in New York können Amerikanische Internetkonzerne zur Herausgabe von im Ausland gespeicherten Nutzerdaten gezwungen werden. Eine Beschwerde von Microsoft gegen einen entsprechenden Durchsuchungsbeschluss der US-Justizbehörden wurde zurückgewiesen. [Quelle: Zeit Online]. Microsoft kämpft zwar gegen das Urteil und noch ist es nicht rechtskräftig, aber darf angesichts dieser Rechtslage als Geschäftsführer auf Cloud-Dienste von US- Unternehmen oder deren Töchtern, wie z.B. Office 365, Dropbox, etc., vertrauen? Verstößt man nicht automatisch gegen deutsche Datenschutzbestimmungen? Gerne beraten wir Sie bei allen Fragen zur Sicherheit Ihrer Daten im Internet. Unsere Dienste laufen ausschließlich auf Basis von Open Source Lösungen in deutschen Rechenzentren.

captcha
Geben sie die Buchstaben aus dem Bild ein

Tag-Filter

Gewählte Tags

Datenschutz
It-sicherheit

18.03.2020 - Homeoffice zu Zeiten der Corona-Pandemie [mehr...]

01.10.2018 - Nextcloud: Kontrolle ist der Schlüssel zur Sicherheit [mehr...]

28.12.2017 - 2018 wird ganz im Zeichen der IT Sicherheit und Umsetzung der EU-DSGVO stehen [mehr...]

10.09.2016 - Bei uns sind Ihre Daten & Systeme sicher: Hetzner bietet kostenlosen DDOS-Schutz [mehr...]

29.03.2016 - Microsoft muss Zugriff auf Nutzerdaten in Europa gewähren [mehr...]

29.03.2016 - Kleine und mittelständische Unternehmen unterschätzen Sicherheitsrisiken durch Cyberangriffe [mehr...]