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Datenschutz Diese Informationen werden über Sie bei Flügen weitergegeben

Familia am Flughafen
Ob Essensgewohnheiten oder Gesundheitszustand, je nach Abkommen sind diese Daten über Sie bei der Ankunft bereits bekannt
© NicoElNino / Fotolia
Die Daten, die über Reisende zwischen zwei Ländern ausgetauscht werden, sind oftmals sehr sensibel. Wie sensibel zeigt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das den Austausch von Fluggastdaten zwischen der EU und Kanada kippte. Wir haben einen Experten gefragt, welche Daten bereits jetzt über Reisende ausgetauscht werden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Austausch von Fluggastdaten zwischen der EU und Kanada im Juli 2017 gekippt. Es verstoße gegen EU-Richtlinien und müsse neu geprüft werden. Doch das Fluggast-Abkommen mit den USA basiert auf einem ähnlichen Prinzip. Auch das Visa Waiver Programm, die Einreiseerlaubnis ohne Visum, erfolgt nur zusammen mit diesem Fluggastdaten-Austausch-Programm. Prof. Dr. Johannes Caspar, Hamburger Datenschutzbeauftragter erklärt im welche Daten genau ausgetauscht werden und was damit passiert.

Ist der Austausch von Fluggastdaten mit den USA nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs überhaupt noch rechtens?

Der Austausch von Fluggastdaten erfolgt stets aus Anlass von Flügen in die USA, unabhängig von der Art des Visums. Grundlage für diesen Austausch von Fluggastdaten zwischen den Mitgliedstaaten der EU und den USA ist das Fluggastabkommen vom 26. April 2012. Dieses war aber nicht Gegenstand der aktuellen Entscheidung und ist deshalb formal noch in Kraft. Solange das Abkommen mit den USA nicht förmlich aufgehoben wird, bleibt dies zunächst auch so. Die EU-Organe sind aber angehalten, die Übereinkunft nach Maßgabe der Grundsätze im Urteil des EuGH neu auszuhandeln. Insoweit ist zügig eine neues Abkommen zu schließen oder das Abkommen zu kündigen.

Was für Daten werden da eigentlich übermittelt?

Von der Datenabfrage umfasst sind zahlreiche Informationen über das Privatleben der betreffenden Personen. Der gesamte Reiseverlauf, Reisegewohnheiten, Beziehungen zwischen zwei oder mehreren Personen sowie Informationen über die finanzielle Situation der Fluggäste, ihre Ernährungsgewohnheiten oder ihren Gesundheitszustand werden offenbart. Das Abkommen mit den USA umfasst sogar auch sensible Daten wie die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen oder religiöse Überzeugung. Dieser Umfang zeigt den weitgehenden Eingriff in Datenschutzrechte auf. Die Positionierung des Gerichtshofs, die zu einer Stärkung der Bürgerrechte beiträgt, ist daher zu begrüßen. Zu hoffen bleibt, dass die europäischen sowie nationalen Gesetzgeber auch in Zeiten vermehrter terroristischer Aktivitäten die von den Grundrechten gezogene rote Linie wahren.

Wie Sie unterwegs den Jetlag loswerden, sehen Sie im Video

Flugzeug am Abendhimmel

Was passiert mit diesen Fluggastdaten?

Die mit verschiedenen Staaten geschlossenen Abkommen sehen vor, dass die Fluggesellschaften bestimmte gesammelte Passagierdaten an bestimmte Behörden herausgeben müssen – auch ohne Anlass. Den Behörden sollen dadurch der Abgleich mit eigenen Datenbanken zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ermöglicht werden. Je nach Ergebnis könnten die Daten weiterverarbeitet und dazu an andere Landesbehörden oder Drittländer weitergeleitet werden. Eine Speicherung über die Dauer des Aufenthaltes hinaus erlaubt der EuGH nur bei einem konkreten Anlass. Ist das der Fall verbleiben die Daten für gewisse Dauer bei den Behörden.

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