Unterversorgung: Erste Haushalte profitieren vom Recht auf "schnelles" Internet

Die Bundesnetzagentur hat erstmals förmlich eine Unterversorgung mit Telekommunikationsdiensten in mehreren niedersächsischen Gemeinden festgestellt.

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(Bild: Pixelvario/Shutterstock.com)

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Licht am Horizont für einige Haushalte in Niedersachsen, die bisher von der Internetwelt größtenteils abgeschnitten sind. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat dort in mehreren Gegenden im Umfeld von Bremen, Bremerhaven und Hamburg am Donnerstag erstmals offiziell eine Unterversorgung mit Telekommunikationsdiensten nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) festgestellt. Dies bezieht sich auf die Gemeinden Mittelstenahe, Halvesbostel, Brackel sowie Stuhr.

Die ausgemachten Haushalte in diesen Kommunen sollen nun von ihrem noch vergleichsweise jungen Anspruch auf "schnelles" Internet Gebrauch machen können. Von einer Beschwerde bei der Regulierungsbehörde über eine Unterversorgung bis zur Bereitstellung der Mindestinternetbandbreite sind planmäßig bis zu 14 Monate vorgesehen. Für viele könnte es aber länger dauern, monieren Kritiker, da für die Bearbeitung der anspruchsberechtigten Haushalte kein zusätzliches Personal bei der Behörde vorgesehen sei.

Für die Haushalte, bei denen nun klar ist, dass die rechtlich vorgeschriebene Mindestversorgung nicht erfüllt ist, wird es im weiteren Verfahren nun darum gehen, die benötigten Anschlüsse "so schnell wie möglich herzustellen", betonte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. Sie sollten rasch "eine Mindestbandbreite" erhalten.

Laut der im Juni in Kraft getretenen Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV) muss die bereitgestellte Geschwindigkeit mindestens 10 MBit/s im Download und 1,7 MBit/s beim Upload bei einer Latenz von maximal 150 Millisekunden (ms) betragen. Diese Werte sollen jährlich überprüft und angepasst werden. Die Bandbreite muss laut dem Gesetzgeber ausreichen, um ein Mindestangebot an Sprachkommunikation, also Telefon, und einem Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe zur Verfügung zu stellen.

Telekommunikationsanbieter können sich nun im nächsten Schritt innerhalb eines Monats gegenüber der BNetzA zunächst freiwillig zur Versorgung der betroffenen Haushalte melden. Sollte kein Unternehmen ein Angebot machen, wird die Behörde innerhalb von spätestens vier Monaten eines oder mehrere Unternehmen dazu verpflichten, die betroffenen Haushalte mit einem Telekommunikationsanschluss zu versehen und zugehörige Dienste anzubieten.

Die verpflichteten Anbieter müssen spätestens nach drei Monaten beginnen, die Voraussetzung für die Anbindung zu schaffen. In der Regel sollte das Mindestangebot dann innerhalb von weiteren drei Monaten zur Verfügung stehen. Diese Frist hängt unter anderem davon ab, ob erhebliche Baumaßnahmen erforderlich sind. Netzbetreiber beklagen hier momentan erhebliche Engpässe.

Ob das Mindestinternet bezahlbar sein wird, halten Kritiker noch für eine offene Frage. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte jüngst Grundsätze, mit denen die vorgesehenen "erschwinglichen" Endpreise für den erweiterten Universaldienst ermittelt werden sollen. Als Referenzpunkt hat sie den bundesweiten Durchschnitt von Kosten für Produkte herangezogen, "die mit einer Grundversorgung vergleichbar sind". Konkrete Preisangaben kann die Behörde bislang aber nicht machen.

Das festgelegte "lahmstmögliche Internet" komme keineswegs kurzfristig zu den Offlinern, fürchten Oppositionspolitiker seit Langem. Den Netzbetreibern liegt nach eigenen Angaben derweil daran, gerade die am schlechtesten versorgten Haushalte in Deutschland nicht mit paar mehr Megabit zu versorgen, sondern sie möglichst schnell auf Gigabit aufzurüsten.

(mho)